Das Angebot der Gewaltberatung- und Therapie umfasst das Behandlungsprogramm zu folgenden Themenfeldern:
Allgemeine Gewalttherapie
Allgemeine Gewalttherapie
Gewalthandlungen können einmalige oder wiederkehrende grenzverletzende Verhaltensweisen sein, die zur Schädigung von Personen oder Sachen führen.
Diese gewalttätigen Verhaltensweisen können verbaler, sozialer und/oder körperlicher Art sein. Sie führen aber zwangsläufig zur Verletzung oder Schädigung anderer und zumeist ebenfalls zu selbstschädigenden Konsequenzen.
Die meisten Menschen, die zu gewalttätigen Auseinandersetzungen neigen, sind in einer Gewaltspirale gefangen. D.h. trotz stetigen Bemühungen und zwischenzeitlicher Besserung, kommt es immer wieder zu erneuten gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Die Gewalthandlungen zeigen sich innerhalb einer (Paar-) Beziehung, der Erziehung oder in verbalen und/oder körperlichen Auseinandersetzungen mit anderen Personen und sind durch den wiederkehrenden Verlust an Kontrolle gekennzeichnet.
Gewalttherapie- und Beratung behandelt die Ursachen, die Erzeugung und die Prävention von Gewalthandlungen.
Das Erlernen gewaltfreien Handelns bedingt eine Auseinandersetzung mit den eigenen tatbegleitenden Erfahrungen, Gedanken, Gefühlen und Motiven und deren Aufarbeitung.
Die Gewalttherapie erarbeitet und bietet Strategien zur Rückfallprävention und Auswege aus einem durch wiederkehrende Gewalt bestimmtes Leben.
Die Beratung und Therapie ist auch mit justizieller Auflage/Weisung möglich.
Therapie bei sexueller Gewalt
Sexuelle Gewalt spiegelt sich in den sexuellen Handlungen des Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen, der Nötigung und Vergewaltigung, des Exhibitionismus, dem Konsum kinderpornographischer Schriften, der Belästigung und dem Ausleben ungeteilter sexueller Präferenzen wieder.
Sexuelle Übergriffe werden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausgeübt.
Zu dem Charakteristikum grenzverletzenden Verhaltens kommt das der sexuellen Erregung/Lust hinzu. Die einmaligen und/oder wiederkehrenden Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung anderer, werden oft als Zwang erlebt mit entsprechender Ausweglosigkeit hinsichtlich ihrer weiteren Unterlassung.
Meist unerheblich ist, ob es sich dabei um eine Sexualpräferenzstörung handelt oder nicht. Für die Betroffenen kann diese Fragestellung jedoch wichtig sein.
Mit Hilfe einer Therapie zur Rückfallprävention bestehen zahlreiche Möglichkeiten einen Ausstieg aus dem Kreislauf der destruktiven sexuellen Lust zu erarbeitet.
Eigene Verantwortung und Kontrolle wieder zu gewinnen und Auswege aus schädigenden sexuellen Verhaltensweisen zu finden, ist das Ziel der Therapie zur Prävention von sexueller Gewalt.
Eine Therapie ist auch mit justizieller Auflage/Weisung möglich.
Rückfallprävention für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche
Das Behandlungsprogramm der Rückfallprävention richtet sich an Kinder und Jugendliche die sexuell grenzverletzendes Verhalten zeigen. D.h.:
- andere Kinder oder Erwachsene missbraucht haben
- vergewaltigt haben
- sexuell genötigt haben
- exhibitionistische Handlungen vorgenommen haben
u.a.
Bestandteil des Behandlungsprogramms ist die Mitarbeit des Umfelds des Kindes oder Jugendlichen, d.h. von Erziehungsberechtigten, Betreuungspersonen, freie /öffentliche Jugendhilfe und/oder der Jugendgerichtshilfe.
Das Behandlungsprogramm umfasst:
- Diagnostik
- Deliktorientierte Arbeit
- Persönlichkeitsorientierte Arbeit
- Überprüfung der Zielerreichung
Eine Therapie ist auch mit Auflage/Weisung durch Dritte möglich.